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Aufhebung des Kooperationsverbots stärkt Hochschulen

Aufhebung des Kooperationsverbots stärkt Hochschulen

Magdeburger Unirektor erwartet mehr Planungssicherheit und Chancen

19.12.2014 - Der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU), Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan, begrüßt die heute von der Länderkammer beschlossene Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich. Universitäten können ab 2015 mit der dauerhaften Förderung durch den Bund rechnen.

„Die Streichung dieses 2006 eingeführten Kooperationsverbotes aus dem Grundgesetz ist ein entscheidender Schritt für die Hochschulen des Landes in Richtung dauerhafter Finanzierung von national wichtigen Aufgaben aus Bundesmitteln, so zum Beispiel die Bereitstellung von Studienangeboten mit überregionaler Bedeutung“, so Jens Strackeljan. „Dadurch ergeben sich in der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre neue Formen der Kooperation und eröffnen auch der Universität Magdeburg Planungssicherheiten und die Möglichkeit neuer Allianzen.“

Die Universität Magdeburg habe in den vergangenen Monaten mit dem Hochschulentwicklung bis ins Jahr 2025 ein belastbares und zukunftsfähiges Konzept vorgelegt, so Strackeljan. Das sei ein mitunter schmerzhafter, aber auch zielorientierter Prozess gewesen, der die Otto-von-Guericke Universität stärken und zukunftsfest machen wird.

„Als eine von wenigen Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt konnten wir die Studienanfängerzahl steigern. Der Anteil der internationalen Studierenden liegt erstmals an der 15-Prozent-Marke. Wir sind erfolgreich im Technologietransfer und haben vor wenigen Wochen wieder rund 2.500 hochqualifizierte Absolventen verabschiedet, die regional, überregional, aber auch weltweit gefragt sind. Diese Leistungen sollten in den Verhandlungen mit der Landesregierung über die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen Berücksichtigung finden.“ Das gelte insbesondere auch für die Zuweisungen von Hochschulpaktmitteln, die gemäß der Erfolge bei der Einwerbung von Studierenden zur Hälfte von Bund und Ländern an die Hochschulen Sachsen-Anhalts verteilt werden.

Die insgesamt veränderten Randbedingungen sollten dazu führen, neu über die Finanzierung der Hochschulen nachdenken zu können, so der Rektor. „Unterschiede bei der Anzahl der Studienanfänger sollten gegebenenfalls künftig auch Differenzierungen in der Zuweisung von Bundesmitteln nach sich ziehen.“

Die Aufhebung des Kooperationsverbotes sichert künftig die dauerhafte Finanzierung von Hochschulprojekten mit überregionaler Bedeutung mit Mitteln des Bundes. Diese Kooperationsmöglichkeiten waren nach der Verankerung des Kooperationsverbotes 2006 nur noch zeitlich und thematisch begrenzt möglich.

 

 

 

 

 

 

Authors: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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