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100-Tage-Bilanz der Landesregierung / Ministerpräsident Haseloff und seine Stellvertreterinnen ziehen ein positives Fazit

100-Tage-Bilanz der Landesregierung / Ministerpräsident Haseloff und seine Stellvertreterinnen ziehen ein positives Fazit HP-KB

„Die Koalition von CDU-SPD-Bündnis90/Die Grünen funktioniert.

100 Tage nach Bildung der neuen Landesregierung in Sachsen-Anhalt haben Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, seine Stellvertreterinnen Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, und Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, sowie die Kabinettsmitglieder ein positives Fazit gezogen.

„Die Koalition von CDU-SPD-Bündnis90/Die Grünen funktioniert. Die Koalitionspartner arbeiten eng, konstruktiv und sehr vertrauensvoll zusammen. In den ersten 100 Tagen wurden wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht. Die Koalition hat sich auf zentrale Strukturentscheidungen verständigt, die unser Land weiter voranbringen werden. Für die kommenden fünf Jahre haben wir uns viel vorgenommen. Die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen werden wir konsequent umsetzen. Der Kurs stimmt“, hob Haseloff auf der Pressekonferenz heute in Magdeburg hervor.

Grimm-Benne betonte: „Das Klima am Kabinettstisch ist offen und fair. ‚Kenia‘ hat zu einem guten Politikstil geführt: Wir diskutieren und suchen gemeinsam den besten Weg für das Land. Meine Lehre aus dem Wahlergebnis heißt: Mehr Bodenhaftung! Viel im Land unterwegs sein, viel mit den Menschen reden, zuhören und Politik erklären. Auch das macht für mich ‚Kenia‘ aus.“

Dalbert sagte: „Mit der neuen Koalition unter Beteiligung von Bündnis 90/Die Grünen wurden Umwelt- und Naturschutz aufgewertet. Damit hat das Land den richtigen Kurs eingeschlagen. Nur wer die Natur schützt und die Vielfalt der Arten bewahrt, erhält unsere Lebensgrundlagen auch für unsere Kinder und Enkel. Um diese Themen voranzutreiben, hat das Ministerium ein Umweltsofortprogramm erarbeitet. Hierzu gehören Gewässerrenaturierungsmaßnahmen sowie Landschaftspflege- und Artenschutzmaßnahmen.“

Ressortbezogene 100-Tage-Bilanz

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

Kinderförderung

Sachsen-Anhalt will Eltern und Kommunen bei der Kinderbetreuung entlasten. Darum wollen die Koalitionsfraktionen erreichen, dass im Landtag noch im diesem Jahr 21 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden.  Mit diesen Mitteln können Tarifsteigerungen im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher komplett ausgeglichen werden. Eingepreist wird auch der jüngste Tarifabschluss vom Frühjahr. Damit wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Kostenbeiträge zu senken oder zumindest einen weiteren Anstieg der Elternbeiträge zu vermeiden. 2017 und 2018 sollen noch stärkere Entlastungen folgen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist in den Landtag eingebracht worden. Das ist der erste Schritt. Der zweite folgt: Eine Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes läuft. Die Ergebnisse werden die Grundlage für die Novellierung des KiFöG bis Ende 2017 bilden.

Gute Arbeit

„Gute Arbeit“ ist das Leitmotiv der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Nur durch attraktive Arbeitsplätze wird es Sachsen-Anhalt gelingen, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Dabei helfen Förderprogramme wie „Weiterbildung Betrieb“, das sich an Unternehmen wendet, und „Weiterbildung direkt“ für Beschäftigte, die sich aus eigenem Antrieb weiterbilden wollen, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Sachsen-Anhalt wird aber auch Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Erwerbsbiographie oder ihrer Vermittlungshemmnisse dauerhaft keinen Arbeitsplatz finden. Dazu werden die Erfahrungen z.B. mit der Bürgerarbeit oder dem Programm „Aktiv zur Rente“ genutzt und Konzepte im Sinne eines sozialen Arbeitsmarktes weiter entwickelt. Der erste Baustein zur Ausgestaltung eines sozialen Arbeitsmarkts ist umgesetzt: Ab Sommer 2016 werden im Rahmen des Programms „Jobperspektive 58+“ landesweit über 1.000 zusätzliche und gemeinwohlorientierte Arbeitsplätze für ältere Langzeitarbeitslose gefördert.

Integration und Teilhabe

Sachsen-Anhalt ist ein weltoffenes Land, das allen hier lebenden Menschen Chancen eröffnet und in dem Menschen unterschiedlicher Herkunft friedlich zusammenleben. Kommunen, aber auch Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen, Vereine, Kirchen und viele engagierte Bürgerinnen und Bürger haben bei der Aufnahme, Versorgung und Erstintegration von schutzsuchenden Flüchtlingen Überragendes geleistet. Unser Ziel ist es, dass die Schutzsuchenden sich so schnell wie möglich orientieren können, in Bildung, Ausbildung und Arbeit ankommen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Ein Ideenwettbewerb für Modellprojekte, mit denen Jugendintegrationskurse und eine frühzeitige vertiefte Berufsorientierung miteinander verknüpft werden sollen, ist ausgeschrieben. Zudem wird eine niedrigschwellige Sprachförderung für diejenigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber vorbereitet, die aufgrund längerer Asylverfahren erst später den Zugang zu Integrationskursen bekommen. Die Sprachförderung soll im Januar 2017 starten. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten im Integrationsprozess sollen in einem Integrations- und Teilhabegesetz geregelt werden, dessen Ziel es ist, die Teilhabe von Zugewanderten zu verbessern.

Gesundheit

Ab 2017 sollen zunächst rund 20 Millionen Euro mehr pro Jahr für Krankenhausinvestitionen bereitstehen. Außerdem ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass Sachsen-Anhalt  die Mittel aus dem Strukturfonds des Bundes nutzen will. Die Voraussetzungen dafür werden in den laufenden Haushaltsverhandlungen geschaffen. Sachsen-Anhalts Krankenhäuser gewährleisten eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau. Um das auch für die Zukunft sicherzustellen, soll im Jahr 2018 eine neue Krankhausplanung auf den Weg gebracht werden, die auf Schwerpunktbildung setzt. Nur Krankenhäuser mit einer nachgewiesenen guten Behandlungsqualität sollen an der Versorgung teilnehmen und Anspruch auf eine vollständige Vergütung haben.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

Der ökologische Landbau in Sachsen-Anhalt soll deutlich ausgeweitet werden. Die Prämiensätze der Förderung ökologischer Anbauverfahren werden deutlich erhöht. Bisher wurden für ökologisch bewirtschaftete Ackerflächen und Grünland in Sachsen-Anhalt bereits 230 EUR/ha gezahlt. Nunmehr soll die Prämie auf den maximal möglichen Satz von 273 EUR/ha für die Beibehaltung und auf 403 EUR/ha für die ersten beiden Jahre der Betriebsumstellung angehoben werden. Die Änderungen im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes wurden vorbereitet. Im Frühjahr 2017 können dann erste Anträge mit den erhöhten Fördersätzen gestellt werden.

Gemäß Koalitionsvertrag wurde ein Junglandwirteprogramm aufgelegt. Neben Investitionsförderung und Bürgschaften sind zwei neue Elemente von zentraler Bedeutung. Die Landgesellschaft hat eine Hofbörse eingerichtet. Zweite wesentliche Maßnahme ist eine Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte, d.h. junge Landwirte, die mit ihrem Unternehmen starten, können dabei Hilfen bis maximal 70.000 Euro über 5 Jahre erhalten. Das Ministerium hat seine Vorstellungen bereits mit den Verbänden erörtert. Die  Änderung des EPLR ist beim Finanzministerium beantragt. Nach Genehmigung der EPLR-Änderung soll die Maßnahme planmäßig 2017 starten.

Im Mai 2016 hat das Ministerium von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs-GmbH des Bundes (BBVVG) rund 4.500 Hektar Flächen für den Hochwasser- und Gewässerschutz in Höhe von rund 65 Millionen Euro erworben. So ist es noch besser möglich, den Flüssen mehr Raum zu geben und Hochwasserrisiken zu reduzieren. Damit wurde ein zentrales umweltpolitisches Anliegen der neuen Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.  Grundstücke können auch als Tauschflächen für betroffene Landwirte eingesetzt werden. Ein großer Teil der Flächen befindet sich in den Landkreisen Stendal und Börde.

Ministerium für Inneres und Sport

Personelle Stärkung der Polizei. Noch im Jahr 2016 werden an der Fachhochschule Polizei in Aschersleben 350 neue Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. Weitere 700 Anwärterinnen und Anwärter sollen im Jahr 2017 folgen. Gegenwärtig werden von der Landespolizei dafür die erforderlichen  organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, wozu mit Blick auf die Einstellungen in 2017  auch umfangreiche Werbemaßnahmen zur Gewinnung geeigneter Bewerber/-innen gehören. Die im Mai 2016 für den Hilfspolizeidienst eingestellten 20 Beschäftigten haben ihre dreimonatige Qualifizierung erfolgreich absolviert und wurden am 1. August 2016 zu Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten bestellt. Sie nehmen Aufgaben im Bereich der Verkehrsüberwachung wahr. Durch den Kabinettsbeschluss vom 26. Juli 2016 ist  es  Polizeibeamten nunmehr auch über den 31. Dezember 2016 hinaus (bisherige Befristung) möglich, die Lebensarbeitszeit über das 60. Lebensjahr hinaus um den Zeitraum von bis zu drei  Jahren freiwillig zu verlängern.

Entwurf eines Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei – Wachpolizeidienstgesetz. Am 12. Juli 2016 hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei entsprechend der Kabinettsvorlage des Innenministeriums beschlossen. Dieses enthält Regelungen zur befristeten Schaffung und zum Einsatz einer Wachpolizei, welche die reguläre Landespolizei bei der Verkehrsüberwachung und der Begleitung von Schwerlasttransporten bis zum Wirksamwerden der Konsolidierung des Personalkörpers der Landespolizei entlasten soll.

Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV). Am 4. Mai 2016 hat die Landespolizei erfolgreich den Wirkbetrieb mit dem Zentralsystem des Bundeskriminalamtes zum „Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)“  aufgenommen und ist somit Teilnehmer dieser gemeinsam genutzten, bundesweiten Verbundanwendung. PIAV stellt ein System zur unverzüglichen Bereitstellung von ausgewählten Personen-, Fall-, und Sachdaten aus den Fallbearbeitungssystemen der Polizeien des Bundes und der Länder zur länderübergreifenden operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse dar.

Verkehrsunfallaufnahme-Erlass. Am 12. Juli 2016 trat der neue Verkehrsunfallaufnahme-Erlass in Kraft. Hiernach können nunmehr sogenannte Bagatellunfälle in einem vereinfachten Verfahren aufgenommen werden. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand für die Landespolizei deutlich reduziert werden, ohne bei der Unfallaufnahme qualitative Abstriche hinzunehmen.

Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes. Den Inhalten des Koalitionsvertrages zum Brand- und Katastrophenschutz folgend, wurde der Entwurf eines angepassten Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes erstellt. Gegenwärtig steht die Mitzeichnung kurz vor dem Abschluss. Das Änderungsgesetz soll noch im Jahr 2016 durch den Landtag beschlossen werden. U.a. beinhaltet der Entwurf folgende wesentliche Änderungen: Anhebung der Altersgrenze für Einsatzdienstleistende auf 67 Jahre, Erhöhung der Auszahlung der Feuerschutzsteuer an die Kommunen  und Erhöhung der sozialen Absicherung von Einsatzkräften.

Moratorium für Abwasser-Anschlussbeiträge. Mit Wirkung vom 24. Juni 2016 traten die Änderungen im Kommunalabgabengesetz in Kraft, welche u. a. das Moratorium der Einziehung von Abwasseranschluss-Beiträgen (bis zur gerichtlichen Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist) enthalten.

Schaffung ausreichender Plätze in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Auch in den kommenden Jahren ist zu erwarten, dass Sachsen-Anhalt schutzsuchenden Menschen aus den Krisengebieten der Welt eine zeitweilige neue Heimat sein wird. Das Ministerium für Inneres und Sport legte daher im Juni 2016 eine Unterbringungsbedarfsplanung für 5.100 Plätze, zunächst für das Jahr 2017, vor. Zum 31. Juli 2016 wurden die Standorte für die Erstaufnahme in Ballenstedt und Pansfelde geschlossen. Die Belegung von Quedlinburg endet zum 30. September 2016.

Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Die weitere Neuordnung der Justizvollzugsstruktur in Sachsen-Anhalt ist für das Erreichen eines modernen Behandlungsvollzugs zwingend erforderlich und damit Schwerpunkt der Justizpolitik der nächsten Jahre. Durch den Reformprozess und den Erweiterungsbau in Halle in der Frohen Zukunft sollen kleinteilige, personalintensive Strukturen beseitigt werden. Die bauordnungsrechtlichen Planungen sind fast abgeschlossen, so dass, beginnend mit der Errichtung der neuen Erschließungsstraße, im nächsten Jahr die Arbeiten beginnen können.

Das von den Koalitionspartnern vereinbarte Ziel einer Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten wurde unverzüglich angegangen und die Personalausstattung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, dabei vorrangig bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Erste Ergebnisse sollen zeitnah in eine Zielvereinbarung einfließen.

Digitale Phänomene wie Streaming, Cloud Computing, soziale Netzwerke und E-Books betreffen weite Bevölkerungskreise. Ihre wachsende Bedeutung erfordert Regelungen, die Verbraucher- und Minderjährigenschutz gewährleisten. Sachsen-Anhalt gestaltet die Grundlagen dafür auf Bund-Länder-Ebene durch die Leitung einer Arbeitsgruppe zum digitalen Vertragsrecht mit. Im Juni 2016 sind erste Ergebnisse präsentiert worden.    

Berufliche Karrieren dürfen nicht vom Geschlecht abhängen. Um die Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst zu verbessern, wird das Justizministerium das Frauenfördergesetz zu einem modernen Chancengleichheitsgesetz weiterentwickeln. Derzeit arbeiten die Fachleute an einem Eckpunktepapier, das im Herbst vorliegen soll.
Kinder in Frauenhäusern, die durch Gewalt oder andere negative Erfahrungen schwer traumatisiert sind, bedürfen einer besonderen Betreuung. MJ bereitet ein Modellprojekt vor, in dem durch mobile Teams eine psychosoziale Betreuung von Kindern und Frauen erprobt wird.  

Ministerium der Finanzen

Neue Einstellungsmöglichkeiten für mehr Sicherheit und Bildung. Es wurde finanzielle Vorsorge getroffen, um 270 zusätzliche Lehrkräfte und 350 neue Polizeianwärter einzustellen bzw. auszubilden.

Stärkung der kommunalen Finanzkraft mittels Sonderzuwendungen im FAG und für die Kinderförderung. Die Städte und Gemeinden Sachsen-Anhalts bekommen wenige Monate nach der Landtagswahl 80 Millionen Euro zusätzlich über das FAG hinaus (aus für 2016 geplanten 1,445 Milliarden Euro werden so 1,525 Milliarden Euro). Im Finanzministerium wird insgesamt an einer Evaluierung des FAG (das dann ab 2017 in Kraft treten soll) mit weiteren Vorteilen für die Kommunen gearbeitet. Weitere        21 Millionen Euro sollen die Kommunen im KiFÖG-Bereich entlasten. Damit können die Kommunen Tarifsteigerungen ausgleichen und Elternbeiträge moderater ansteigen lassen oder sie gänzlich vermeiden – allerdings gilt hier die kommunale Selbstverwaltung. Stimmt der Landtag diesen Sonderzuwendungen über das FAG und im KiFÖG-Bereich auf seiner Septembersitzung zu, kann das Geld im Oktober ausgezahlt werden.

Start der Umsetzungsphase von STARK III in der aktuellen Förderperiode. Die Sanierung von Kitas und Schulen geht weiter. In der neuen EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 wurde das STARK III – Programm sogar noch erweitert zum Beispiel für Sporteinrichtungen oder Museen und andere kulturelle Einrichtungen. Nachdem in der ersten Phase von STARK III (2011 – 2015) insgesamt mehr als 150 Mio. Euro in 98 Projekte investiert worden sind, sind jetzt bereits 30 neue Projekte im ländlichen Raum ausgewählt, bei denen es noch im Sommer etliche Baubeginne geben wird. Im Herbst werden weitere Projekte im ländlichen Raum hinzukommen und auch für die Städte beginnt dann das Förderverfahren.

Erste Bewilligungen von STARK V als Investitionshilfen für finanzschwache Kommunen. Mit dem Programm soll vor allem finanzschwachen Kommunen geholfen werden, wichtige Investitionen tätigen zu können. Insgesamt werden hier 123 Mio. Euro investiert, den antragsberechtigten Kommunen steht es frei, in welche Projekte investiert werden soll. Das Land übernimmt den notwendigen Eigenanteil der Kommunen in Hohe von etwa 12 Mio. Euro. Erste Förderbescheide wurden übergeben zum Beispiel in Stendal für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.

Startschuss für die die Kompletterneuerung des Landesdatennetzes. 172,5 Millionen Euro umfasst der Vertrag zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Dienstleister T-Systems für ein hochmodernes Landesdatennetz. Die gesamte Landesverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger werden von einem leistungsfähigen Netz profitieren.

Termingerechte Übergabe der sanierten Schlosskirche Wittenberg durch die eigene Bauverwaltung. Anlässlich des Reformationsjubiläums im kommenden Jahr werden Hunderttausende von Gästen aus aller Welt im Lutherland Sachsen-Anhalt erwartet. Sie dürfen sich – wie auch die Sachsen-Anhalter selbst – über eine einzigartig restaurierte Schlosskirche freuen, die nach langer Bauzeit unter der Regie des Bau- und Liegenschaftsmanagementes des Landes (BLSA) im Juni der Öffentlichkeit übergeben wurde.

Ministerium für Bildung

Die ersten Tage des Bildungsministeriums standen im Zeichen verlässlicher Unterrichtsversorgung und schulischer Rahmenbedingungen, der Verbesserung der nationalen Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse sowie der Verstärkung von Integrationsbemühungen.

Die Ausschreibung von 270 zusätzlichen Stellen für Lehrkräfte dokumentiert die Bemühungen der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung im gesamten Land langfristig zu stabilisieren. Mit der Öffnung und Flexibilisierung der Ausschreibungen werden zusätzliche Bewerberpotentiale angesprochen. Gleichzeitig wurde die Nutzung eines elektronischen Bewerbungsverfahrens auf den Weg gebracht, das im November 2016 erstmals zum Einsatz kommen und die Bearbeitung effizienter machen wird.  Mit der Schaffung eines zusätzlichen Stichtages im Zuge des Sanierungsprogrammes Stark-III, der die neue Bevölkerungsprognose berücksichtigen wird, werden zusätzliche Schulen einbezogen werden können.

Mit der Anpassung der Oberstufenverordnung schreitet Sachsen-Anhalt bei den Bestrebungen zur Verbesserung der bundesweiten Vergleichbarkeit des Abiturs voran. Unter Beibehaltung der qualitativen Ansprüche werden künftig die nationalen Standards bei den Einbringungsverpflichtungen sowie bei der Wahl der Prüfungsfächer berücksichtigt.

Im Zuge der Intensivierung notwendiger Integrationsbemühungen hat das Land Sachsen-Anhalt 50 zusätzliche Sprachlehrerstellen zur Beschulung von Flüchtlingskindern geschaffen. Mehrsprachige Angebote informieren zudem über die Schulpflicht, den schulischen Alltag und spezielle Unterstützungsangebote.

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Investitionsförderung und Existenzgründung – das sind im Bereich Wirtschaft die Top-Themen zum Start der Legislatur. Derzeit wird mit Hochdruck an der neuen GRW-Richtlinie gearbeitet – sie soll die Investitionsförderung vor allem für kleine Mittelständler einfacher und transparenter machen und bis zum Jahresende stehen. Bereits am Markt ist seit Ende Juni das neue Förderprogramm „ego.-Gründungstransfer“ – mit ihm werden innovative Start-Ups aus Hochschulen noch gezielter unterstützt. Ende August startet auch der neue Mittelstands- und Gründerfonds – mit einem Volumen von insgesamt rund 112,5 Millionen Euro wird er der heimischen Wirtschaft starken Rückenwind für weiteres Wachstum geben.

Im Bereich Wissenschaft stand zunächst die Finanzierung der Hochschulen im Fokus – sie erhalten von 2017 an aus frei werdenden BAföG-Mitteln jährlich 15 Millionen Euro zusätzlich, vor allem für Personalmaßnahmen. Über die Verteilung der Mittel wurde mit den Rektoren eine Einigung erzielt. Weichen gestellt wurden auch für drei neue milliardenschwere Bund-Länder-Programme zur Förderung von Exzellenz, Wissenstransfer und wissenschaftlichem Nachwuchs, von denen auch Sachsen-Anhalts Hochschulen profitieren sollen. Begonnen wurde zudem mit der Novelle des Hochschulgesetzes – sie soll den Hochschulen weitere Eigenverantwortung übertragen.

Bei der Digitalisierung setzt das Ministerium auf einen schnellen Breitbandausbau. Ende August sollen die ersten Förderbescheide des Landes an die Kommunen verschickt werden. Zudem sind die Arbeiten für eine „Digitale Agenda“ für Sachsen-Anhalt angelaufen. Sie soll im Sommer 2017 fertig sein und Wege aufzeigen, wie die digitale Revolution im Land mitgestaltet werden kann und wie sich Chancen für die Wirtschaft nutzen lassen.

Felgner: „Eine fünfjährige Legislatur ist kein Sprint. Wir sind trotzdem schnell aus den Startblöcken gekommen und haben schon in den ersten 100 Tagen in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung viel auf die Bahn gebracht.“

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

A 14 kann noch in diesem Jahr weiter gebaut werden. Seit dem 20. Juli besteht bestandskräftiges Baurecht für weitere, rund acht Kilometer der A 14-Nordverlängerung. Noch in diesem Herbst wird mit bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen. In drei bis vier Jahren soll der Verkehr auf rund 14 Kilometern, von Colbitz bis zur künftigen Anschlussstelle Tangerhütte, rollen.

Mehr als 300 Kilometer neue Radwege in Sachsen-Anhalt geplant. Sachsen-Anhalts Landesregierung will das Radwegenetz in den kommenden 15 Jahren um exakt 317 Kilometer erweitern. Mit der im Juni vom Kabinett beschlossenen Fortschreibung des Bedarfsplans für straßenbegleitende Radwege wird der Weg des koordinierten Ausbaus der Strecken fortgesetzt.

Bevölkerungszahlen von Sachsen-Anhalt haben sich stabilisiert. Mit der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose sieht sich die Landesregierung in ihren Anstrengungen bestätigt, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten. Sachsen-Anhalt entwickelt sich nach Zeiten starker Abwanderung kontinuierlich zum Zuwanderungsland. Wenn sich dieser positive Trend fortsetzt, werden 2030 noch etwa zwei Millionen Menschen in Sachsen-Anhalt leben. Frühere Berechnungen waren davon ausgegangen, dass diese Grenze bereits sieben Jahre früher unterschritten wird.

Demografiepreis des Landes Sachsen-Anhalt zum 4. Mal ausgelobt. Mit dem im Juni bereits zum vierten Mal ausgelobten Demografiepreis des Landes wird der eingeschlagene Weg fortgesetzt. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine, Netzwerke, aber auch öffentliche Verwaltungen und Institutionen sind erneut aufgerufen, den Blick für Demografiethemen auch künftig zu schärfen und neue, innovative Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Richtlinie zur Schaffung sozialen Wohnraums auf den Weg gebracht. In den kommenden vier Jahren fördert das Land die Schaffung sozialen Wohnraums mit rund 23 Millionen Euro jährlich. Mit den Zuschüssen für Instandsetzung und Modernisierung leerstehenden Wohnraums soll die Versorgung für bedürftige Haushalte auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zuwanderung im Land sichergestellt werden.

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Im Bereich Europa und Internationales wurde mit der Erarbeitung einer europapolitischen Strategie begonnen, die die europäischen und internationalen Vorhaben der Landesregierung für die 7. Legislaturperiode festlegen sowie die Umsetzung der Europa 2020-Strategie in Sachsen-Anhalt mit Maßnahmen untersetzen wird.

Der Einsatz von europäischen Struktur- und Investitionsfonds und die Entwicklung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach 2020 sind für das Land von großer Bedeutung. Im Juni 2016 führte Ministerpräsident Haseloff mit der für Regionalpolitik zuständigen Kommissarin Corina Cretu in Brüssel ein Gespräch zu aktuellen Themen der Kohäsionspolitik sowie der EU-Kohäsionspolitik nach 2020.

Die Landesregierung hat im Mai 2016 den Entwurf des Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes in den Landtag eingebracht und damit das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages eingeleitet. Mit diesem im Dezember 2015 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichneten Staatsvertrag werden verschiedene rundfunkrechtliche Staatsverträge geändert. Vorgesehen ist u.a. die Beauftragung eines gemeinsamen Online-Jugendangebotes von ARD und ZDF im Rundfunkstaatsvertrag. Mit der Beauftragung von ARD und ZDF, ein gemeinsames Angebot im Internet bereit zu stellen, soll künftig jungen Menschen ein attraktives und speziell an ihren Interessen und Nutzungsgewohnheiten ausgerichtetes öffentlich-rechtliches Angebot zur Verfügung stehen. Des Weiteren werden Nachjustierungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auf der Basis der Ergebnisse einer Evaluierung unter Beteiligung eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts vorgenommen. Vorgesehen sind z.B. Entlastungen bei sogenannten privilegierten Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in dem die Veranlagung für diese Einrichtungen auf ein Drittel reduziert wird. Eine Entlastung wird auch mit der Einführung eines Wahlrechts zur Berechnung der Veranlagung einer Betriebsstätte erreicht. Schließlich wird mit der Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages das System des Jugendmedienschutzes an die Entwicklungen der Medienkonvergenz und das damit einhergehende veränderte Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen angepasst. Mit Ausnahme der Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatvertrages, die am 1. Januar 2017 in Kraft sollen, ist nach erfolgreichem Abschluss der Ratifizierungsverfahren in den Ländern ein Inkrafttreten des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Oktober 2016 vorgesehen.

Die Bedeutung, die die Landesregierung der Kulturpolitik beimisst, zeigt sich bereits deutlich daran, dass sie in den Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei übergegangen ist, die nun zusätzlich als Ministerium für Kultur firmiert.  In der Kulturpolitik geht es der Landesregierung sowohl um Erhalt und Pflege des herausragenden kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt als auch um die Anregung und Unterstützung des reichhaltigen kulturellen Lebens in der Gegenwart.

Die ehrgeizigen Ziele der Koalitionsvereinbarung, insbesondere zur schrittweisen Erhöhung des Kulturetats, wurden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017/2018 in Angriff genommen. Die Vorbereitungen für die großen anstehenden Jubiläen (Reformationsjubiläum 2017 und Bauhausjubiläum 2019) gehen weiter. Langfristige Vereinbarungen mit den großen Kultureinrichtungen (Theater und Orchester, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Kulturstiftungen), die zur Verlängerung anstehen, sind in Vorbereitung. Die Evaluierung der institutionell geförderten Einrichtungen wurde abgeschlossen und im Landtag vorgestellt. Die Ergebnisse werden nun schrittweise umgesetzt, um den Einrichtungen größere Spielräume für ihre spartenbezogenen Aufgaben zu eröffnen. Investitionsstaus der zurückliegenden Jahre sollen aufgelöst werden. Dazu ist in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank ein Programm in Vorbereitung, das mit den Vertretern der Kommunen besprochen wurde und das bessere Konditionen zur - an vielen Stellen dringlichen - Sanierung und Substanzerhaltung kultureller Einrichtungen eröffnen soll. Im Sinne einer intensiven Vernetzung aller Akteure haben der Kulturminister und der Staatssekretär in den ersten 100 Tagen zahlreiche Gespräche geführt.

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

 

Letzte Änderung am Samstag, 13 August 2016 16:50

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