Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg aufzustellen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Die Jugendschöffen für die ordentlichen Gerichte müssen zudem am 1. Januar 2014 ein Mindestalter von 25 Jahren haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein.
Bereitschaftserklärungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern für die am 1. Januar 2014 beginnende Amtszeit nimmt das Jugendamt, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, Tel. 03 91/5 40 31 48 bis zum 26. Juni 2013 entgegen.
Quelle: Stadt Magdeburg