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20 Schulabgänger beginnen auch in diesem Jahr wieder ihre Ausbildung bei der AOK Sachsen-Anhalt. Die mit rund 750.000 Versicherten und 1900 Mitarbeitern größte Krankenkasse Sachsen-Anhalts leistet damit ihren Beitrag zur Fachkräftesicherung. Für das Ausbildungsjahr 2018 können jetzt schon Bewerbungen eingereicht werden.

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Zusätzliche Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhältlich
Informationsoffensive in Kitas zum Bildungs- und Teilhabepaket

Der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit Hans-Werner Brüning, die Leiterin des Sozial- und Wohnungsamtes Simone Borris und der Geschäftsführer des Jobcenters Bernd Müller haben heute der stellvertretenden Leiterin der Kita "Bertis Biberburg", Sylvia Dorn, umfangreiches Informationsmaterial zum Bildungs- und Teilhabepaket übergeben. Dies gehört zu einer Informationsoffensive von Stadtverwaltung und Jobcenter in Kindertageseinrichtungen.

"Ziel ist es, über die Kitas und deren Personal betroffene Eltern auf die verschiedenen Leistungen des Paketes aufmerksam zu machen", so der Beigeordnete Hans-Werner Brüning. "Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien unter anderem einen Zuschuss von monatlich zehn Euro für Vereins- Kultur- oder Ferienangebote, um beim Musikunterricht oder bei Sport und Spiel mitmachen zu können."

Um betroffene Familien noch besser zu erreichen, informieren Mitarbeiter des Sozial- und Wohnungsamtes und des Jobcenters seit einigen Wochen die Leiterinnen von rund 80 Kitas in Magdeburg. Bei den Gesprächen wird den Kitas umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Zudem übergeben Mitarbeiter des Sozial- und Wohnungsamtes oder des Jobcenters Faltblätter zur Verteilung und benennen zuständige Ansprechpartner. Die Informationsoffensive in den Kitas erfolgt bis Ende Juli.

Seit 2011 sind die gesetzlichen Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Damit können bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Das von der Bundesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten als Leistungsträger übertragene Förderangebot steht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren bereit, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) leben oder die einen Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Sozialhilfe haben.

Für Kinder in den Bedarfsgemeinschaften gemäß SGB II ist das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg zuständig, für alle anderen ist das Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Ansprechpartner. Das Amt hat für Anfragen zum Bildungs- und Teilhabepaket zwei zusätzliche Service-Rufnummern eingerichtet. Unter 5 40 36 70 und 5 40 36 71 geben kompetente Mitarbeiter Informationen und Auskünfte zu den genannten Themenkomplexen. Die telefonischen Sprechzeiten entsprechen den Öffnungszeiten des Amtes und sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Seit der Einführung im Jahr 2011 wurden in Magdeburg für Bildung und Teilhabe rund drei Mio. Euro ausgegeben. Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
         
Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Der Kauf von Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) soll dadurch unterstützt werden.

Schülerbeförderungskosten: Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. In Magdeburg erstattet der Fachbereich Schule und Sport bereits die Schülerbeförderungskosten, so dass die Finanzierung aus Mitteln für Bildung und Teilhabe nur in Ausnahmefällen in Frage kommt.

Lernförderung: Kinder benötigen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um die bestehenden Lerndefizite zu beheben und so das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende, angemessene Lernförderung gewährt werden.

Zuschuss zum Mittagessen: Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege, Tagesmütter) besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

Förderung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von bis 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Es wird eine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die Leistungen werden vom Sozial- und Wohnungsamt bzw. vom Jobcenter dann direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule) abgerechnet.

Die Landeshauptstadt bietet ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe in Form von Flyern und Merkblättern. Diese sind im Sozial- und Wohnungsamt, im Jobcenter und in den Bürgerbüros sowie im Internet unter www.magdeburg.de und www.jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.de erhältlich.

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