Formulare unter www.magdeburg.de/formulardepot
Die bei der Kfz-Zulassung zwingend notwendige Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer wird ab 1. Februar nur noch im SEPA-Format entgegengenommen. Grund ist eine Vorgabe des Bundes, der zur Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer nur noch inländische Bankverbindungen im SEPA-Format bearbeitet.
Das Formular zur SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist im Internet unter www.magdeburg.de/formulardepot zu finden.
Die Kfz-Zulassung in den BürgerBüros kann ab 1. Februar nur erfolgen, wenn das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original vorgelegt wird. Hintergrund ist, dass der Bund, der die Kfz-Steuer erhebt, die Umstellung auf das SEPA-Zahlverfahren bereits zum 1. Februar abgeschlossen hat. Die Mitteilungen der Zulassungsbehörde müssen deshalb ausschließlich im SEPA-Format übermittelt werden.
Nähere Informationen zum SEPA-System sind unter www.sepadeutschland.de zu finden.
Quelle: Stadt Magdeburg