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Vorbereitungen auf die Bundestagswahl in Magdeburg

Vorbereitungen auf die Bundestagswahl in Magdeburg MP KB

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht! - Bundestagswahl am 22. September 2013

Zur Bundestagswahl am 22. September 2013 werden für einige Magdeburger Stadtgebiete noch ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht. Als Wahlhelfer können wahlberechtigte Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg tätig werden. Sie werden als Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer für die Wahlvorstände in den Wahllokalen und den Briefwahlvorständen eingesetzt.

Wahlhelfer - vorwiegend Beisitzer - werden vor allem noch für die Stadtgebiete Neue Neustadt (besonders Umfassungsstraße, Lübecker Straße, Kannenstieg), Nordwest, Alt Olvenstedt, Stadtfeld West (besonders für das Wahllokal am Westring), Diesdorf, Sudenburg, Ottersleben, Leipziger Straße, Schilfbreite, Salbke, Brückfeld und Friedensweiler gesucht.

Nach Möglichkeit werden die Mitglieder der Wahlvorstände in dem Stadtteil zum Einsatz kommen, in dem sie wohnen. Die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder sorgen am Wahltag für den reibungslosen Ablauf der Wahl im Wahllokal und zählen ab 18.00 Uhr die abgegebenen Stimmen aus.

In der Regel wird jeder Wahlvorstand mit sieben Personen besetzt. Die Mitwirkung im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Als Aufwandsentschädigung wird in Magdeburg ein Erfrischungsgeld von 30 Euro gezahlt. Für Wahlvorsteher allgemeiner Wahlvorstände, die nach der Auszählung der Stimmen die Wahlunterlagen dem Wahlamt übergeben, wird darüber hinaus ein zusätzlicher Betrag von 10 Euro ausgezahlt.

An der Mitwirkung interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin im Amt für Statistik (Wahlamt) der Landeshauptstadt Magdeburg, Julius-Bremer-Straße 10, Tel. 03 91/5 40 26 08 oder 03 91/5 40 25 54, E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden. Alternativ ist eine auch eine Anmeldung im Internet unter www.magdeburg.de/Wahlen möglich.


Quelle: Stadt Magdeburg

Auch Wohnungslose sollen ihr Wahlrecht wahrnehmen können - Eintrag ins Wählerverzeichnis muss bis 1. September  beantragt werden

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis geführt. Um bei den kommenden Wahlen ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnung die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Dies muss bis zum 1. Sept. erfolgen!

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis kann im Wahlamt oder Bürgerbüro persönlich beantragt, aber auch schriftlich an das Wahlamt gerichtet werden. Diese Anträge müssen den vollen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die persönliche Unterschrift des Antragstellers aufweisen. Bis zum 1. Sept. 2013 kann ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass auch Sammelanträge an das Wahlamt gestellt werden können. Solche Sammelanträge könnten mit Unterstützung von Beratungsstellen und anderen Hilfeeinrichtungen eingereicht werden. Sie müssen von allen aufgeführten Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

 
Quelle: Stadt Magdeburg

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