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Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren

Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren MP KB

Wahlen zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013

Plakate und Aufsteller im Stadtgebiet verkünden seit einiger Zeit: Am 22. September wird gewählt. Die organisatorischen Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren. Oberbürgermeister und Kreiswahlleiter Dr. Lutz Trümper sowie der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz berichteten heute vor Medienvertretern über den Organisationsstand.

Wahlbenachrichtigung und Wahlberechtigte
Zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben und dürfen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Das Wahlamt gibt bei Fragen dazu Auskunft.

In Magdeburg sind zur Bundestagswahl am 22. September rund 194.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle in das Wählerverzeichnis des Wahlkreises Magdeburg eingetragenen Wahlberechtigten startete vor wenigen Tagen.

"Alle Wahlberechtigten sollten vom Wahlamt ihre Wahlbenachrichtigung erhalten", erklärt Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper das Prozedere. "Sie enthält auch ein Merkblatt mit dem Hinweis, wo und wann die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich ist. Auf der Wahlbenachrichtigung sind unter anderem die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer angegeben. Neu auf der Wahlbenachrichtigung ist ein zusätzlicher Barcode, der diese Nummern codiert. Dieser wird für einen schnelleren Ablauf bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen benötigt."

"Wer bis zum 1. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich unbedingt in der darauffolgenden Woche in der Briefwahlstelle melden", so der Beigeordnete Holger Platz. "Dort kann im Wählerverzeichnis geprüft werden, ob der Bürger verzeichnet ist. Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 22. September nicht wählen", macht Holger Platz die Konsequenzen deutlich.

Briefwahl
In der Briefwahlstelle ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich, zum Beispiel unter Verwendung des mit der Wahlbenachrichtigung versandten Antrages (den Brief bitte ausreichend frankieren), per Telefax unter 5 40 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden.

Außer bei einer E-Mail ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle beantragt werden.

Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2 und ist telefonisch unter den Rufnummern 5 40 29 93 bzw. 5 40 24 67 erreichbar. Geöffnet ist sie ab dem 2. September montags und mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und am 20. September zusätzlich von 13.00 bis 18.00 Uhr.

Eine Briefwahl ist auch direkt in der Briefwahlstelle möglich. Briefwahlunterlagen werden bei Vorliegen einer Vollmacht auch an Dritte ausgehändigt. Ein Wählen in Vertretung ist dagegen nicht zulässig, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl (20. September 2013), 18.00 Uhr möglich. "Nur bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden", erklärt Holger Platz. "Dies ist nur in der Briefwahlstelle am Katzensprung möglich."

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:
-          einen amtlichen Stimmzettel
-          einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
-          ein Merkblatt für die Briefwahl
-          einen roten Wahlbriefumschlag zur unentgeltlichen Rücksendung des Wahlbriefes

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht. Bei Postversand empfiehlt sich die Aufgabe bis zum Donnerstag vor der Wahl (19. September 2013).

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland abschickt, muss ihn ausreichend frankieren.

Wahllokale
Die Wahllokale im Stadtgebiet sind am 22. September von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem der 157 Wahllokale die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben sollen, ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung verzeichnet. "In diesem Wahllokal können die Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, denn nur dort sind sie im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper ein wichtiges Detail. Mit dem Wahlschein (aus den Briefwahlunterlagen) kann man jedoch auch ein anderes Wahllokal aufsuchen.

Unter den 157 Wahllokalen im Stadtgebiet sind 122 Wahllokale barrierefrei. Das entspricht einem Anteil von 77,71 Prozent. Im Vergleich zur jüngsten durchgeführten Wahl in Magdeburg (Landtagswahl/Bürgerentscheid 2011) hat sich der Anteil der barrierefreien Wahllokale damit wieder erhöht. Auf der Wahlseite der Landeshauptstadt Magdeburg im Internet unter www.magdeburg.de/wahlen ist eine Auflistung aller barrierefreien Wahllokale zu finden.

Anzahl der Stimmen und Stimmenverteilung
Zur Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine Stimme kann er einer Person (Erststimme) geben, die andere einer Partei (Zweitstimme).

Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr durch die Wahlvorstände. "Die Auszählung ist öffentlich", so Oberbürgermeister und Wahlleiter Dr. Lutz Trümper. "Ich lade deshalb alle interessierten Bürger ein, die Auszählung der Stimmen in ihrem Wahllokal zu verfolgen."


Quelle: Stadt Magdeburg

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