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Anmeldung der Schulanfänger 2015 noch bis 1. März

Anmeldung der Schulanfänger 2015 noch bis 1. März MP KB

In der zuständigen Grundschule

Noch bis zum 1. März 2014 müssen Erziehungsberechtigte, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 30. Juni 2009 geboren wurden, die Anmeldung zum Schuljahr 2015/2016 in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll.

Auf Antrag können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind. Anträge für die vorzeitige Einschulung, für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht sind mit den entsprechenden Belegen an der zuständigen Grundschule abzugeben.Die Übersicht der Schulen steht im Internet unter www.magdeburg.de (Suchwort: Schulbezirk) zur Verfügung.

Bei der Anmeldung zur Einschulung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Vor der Schulaufnahme ist auch eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt notwendig.

Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, werden gebeten, gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2015, auch die Anmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen.

Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Schule und Sport unter der Rufnummern 5 40 30 16 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31 21 und 5 40 31 82 beantwortet.

Quelle: Stadt Magdeburg

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