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AG der Menschen mit Behinderungen berät über Denkmalschutz, Deutsche Bahn und barrierefreies Theater

AG der Menschen mit Behinderungen berät über Denkmalschutz, Deutsche Bahn und barrierefreies Theater www.lebenstraum-halle.de

 64. Sitzung der AG Menschen mit Behinderungen am 27. Juni

Die kommunale Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt trifft sich am Donnerstag, dem 27. Juni 2012, 13.30 Uhr zu ihrer 64. Sitzung. Sie findet im Franckesaal des Alten Rathauses statt. Auf der Tagesordnung stehen Fragen der Barrierefreiheit bei der Nutzung der Angebote des Theaters Magdeburg. Dazu gehören Fragen wie die der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Besucher im Rollstuhl, aber auch für hörbehinderte und sehbehinderte Theaterbesucher.


Nachgeholt werden soll ein Thema aus der vorangegangenen 63. Sitzung der Arbeitsgruppe. Hier geht es um die Weiterführung des Austauschs mit der Deutschen Bahn AG zur Barrierefreiheit des Magdeburger Hauptbahnhofes.

Weiteres Thema ist die Vereinbarkeit der Anforderungen des  Denkmalschutzes mit denen einer verbesserten Barrierefreiheit, insbesondere im Falle der Sanierung oder Umgestaltung historischer Gebäude. Eingeladen ist dazu die Untere Denkmalschutzbehörde.

Hintergrund:
An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich Mitglieder von Behindertenverbänden und -vereinen, Stadträte, Mitarbeiter von Fachbereichen der Stadtverwaltung und engagierte persönlich betroffene Aktive. Die AG war 1999 als beratendes Gremium und Forum für die Belange behinderter Menschen gegründet worden.

In Sachsen-Anhalt leben derzeit 175.220 anerkannte Schwerbehinderte (Stand 31.12.2012). Das sind 7,6 % der Bevölkerung. In der Landeshauptstadt sind mit Stand vom Dezember 2012 rund 17.000 Menschen amtlich als Schwerbehinderte anerkannt (7,3%), einschließlich der Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 sind bis zu 25.000 Menschen betroffen (11 %).

Von den Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 9.300 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), Schätzungsweise 2.000 von ihnen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. 309 sind blind, 201 gehörlos und ca. 4.100 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten  2.054 Menschen (Merkzeichen H). Fast 2.300 Magdeburger waren bisher aufgrund von Seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung und deshalb stark eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten von der Rundfunkgebührenpflicht befreit (Merkzeichen RF). Sie müssen seit 2013 einen "ermäßigten Beitrag" zahlen.
Etwa 58  % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,1 % jünger als 18 Jahre sind 52,1 % der Behinderten sind weiblich.

An den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind über 1.000 Betroffene beschäftigt. Rund 900 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten).
Etwa 6.700 Magdeburger sind pflegebedürftig, rund 2.600 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.

Nähere Informationen:
Hans-Peter Pischner, Behindertenbeauftragter, Telefon 0391/540 2342
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Quelle: Stadt Magdeburg

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