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Verkehrslage aufgrund Witterung weiterhin kritisch einzuschätzen

Verkehrslage aufgrund Witterung weiterhin kritisch einzuschätzen HP KB

Glatteis: Stadt beauftragt zusätzliche Fremdfirmen und erinnert an Streupflicht der Grundstückseigentümer
Zusätzliche Fahrzeuge auf Nebenstraßen im Einsatz

Im Zusammenhang mit dem extremen Glatteis im gesamten Stadtgebiet hat die Verwaltung seit gestern Abend bislang rund 750 Kilometer Hauptstraßennetz gestreut. Im Einsatz sind 60 Mitarbeiter des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes und 19 Mitarbeiter von Nachauftragnehmern mit insgesamt 20 großen und mehreren kleinen Streufahrzeugen.

Für den Streueinsatz auf den Fahrbahnen in den rund 900 Magdeburger Nebenstraßen hat die Verwaltung zusätzlich zwei Fremdfirmen mit insgesamt fünf Fahrzeugen beauftragt. Das hat die heute einberufene Winterdienst-Koordinierungsgruppe festgelegt. Gleichzeitig werden Grundstückseigentümer auf die Streupflicht auf anliegenden Gehwegen erinnert.

"Während die Hauptstraßen durch den Städtischen Abfallwirtschaftbetrieb abgestumpft wurden, gibt es in der ganzen Stadt große Probleme durch Glätte in den Nebenstraßen", so der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz. "Die beauftragten Fremdfirmen werden dort mit ihrer Technik nach festgelegten Plänen mit Salz und teilweise mit einem Salz-Splitt-Gemisch die Fahrbahnen abstumpfen. Bis spätestens Donnerstag sollen alle Nebenstraßen mindestens einmal abgestreut sein."

Nach den derzeitigen Wetterinformationen muss in den kommenden Tagen weiter mit Frosttemperaturen gerechnet werden. Der Beigeordnete, der auch Leiter der Winterdienst-Koordinierungsgruppe ist, macht in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Streupflichten aufmerksam. "Nur gemeinsam können Verwaltung und Bürger effektiv die Gefahren des derzeitigen Glatteises minimieren. Deshalb erinnere ich alle Grundstückseigentümer daran, die anliegenden Gehwege in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr in einer Breite von 1,25 Meter bei Glätte zu streuen. Zudem ist vor jedem Grundstück ein abgestumpfter Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von 1,25 Meter zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch beim Zugang zu Fahrbahnen an Haltestelleninseln der MVB."

Auch wenn Grünstreifen oder Gräben das Grundstück vom öffentlichen Gehweg trennen, besteht Räum- und Streupflicht entlang eines Grundstückes. Wenn Straßen und Wege nicht in Fahrbahn und Gehweg unterteilt sind, ist an jeder Seite ein Randstreifen von 1,50 Meter zu räumen und zu streuen. Sofern die Eigentümer dieser Pflicht nicht selbst nachkommen wollen oder können, müssen sie eine Vertretung beauftragen. Hydranten auf Gehwegen sind ebenfalls schnee- und eisfrei zu halten. Dies gilt auch für die Wege zu Standplätzen der Abfallbehälter. Die Einhaltung der Streupflichten wird der Stadtordnungsdienst kontrollieren.

Die Stadtverwaltung, die auf den Gehwegen an ihren eigenen Grundstücken ihrer Streupflicht nachkommt, empfiehlt bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen als abstumpfende Mittel den Einsatz von Salz-Splitt- oder Salz-Sand-Gemischen. Es sollte jedoch nur so viel Streumittel verwendet werden, wie tatsächlich notwendig ist.

Auf Grund der derzeit extremen Straßenverhältnisse können möglicherweise nicht alle Abfallbehälter in der Stadt planmäßig geleert werden. Teilweise ist es noch nicht möglich, mit den Entsorgungsfahrzeugen in die engen Wohngebietsstraßen hinein zu fahren. Auch die spiegelglatten Gehwege lassen die Entsorgung mancherorts nicht zu. In den Straßen, die wegen der Glätte nicht befahren werden können, wird die Entsorgung nachgeholt, sobald es die Straßenverhältnisse zulassen.

Alle Informationen zur Räum- und Streupflicht sind auch in der Winterdienstbroschüre unter www.magdeburg.de/sab (downloads) zu finden.

Quelle: Stadt Magdeburg

 

Straßenglätte in weiten Teilen Sachsen-Anhalts - Kurzzusammenfassung des Unfallgeschehens

 

Mit Stand 11.00 Uhr sind in Sachsen-Anhalt heute landesweit 164 Verkehrsunfälle durch die Polizei aufgenommen worden. Bei dem  weit überwiegenden Anteil handelt es sich ausschließlich um Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Insgesamt sind acht Personen leicht verletzt worden. Dass es bis jetzt nicht zu schweren Personenschäden gekommen ist, führt das Innenministerium insbesondere auf die erhöhte Aufmerksamkeit und die den Straßenverhältnissen angepasste Fahrweise durch die Fahrzeugführer zurück. Alle Verkehrsteilnehmer werden deshalb gebeten, auch weiterhin die besondere Witterungslage im Blick zu behalten und äußerste Vorsicht walten zu lassen.

 

Verkehrsunfälle aufgeschlüsselt auf die Polizeidirektionen:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord:105 Verkehrsunfälle, darunter zwei Leichtverletzte

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd: 39 Verkehrsunfälle, darunter fünf Leichtverletzte

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost: 20 Verkehrsunfälle, darunter ein Leichtverletzter

 

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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