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Soforthilfe für Hochwasseropfer – Schon mehr als 1 Mio. € ausgezahlt

Soforthilfe für Hochwasseropfer – Schon mehr als 1 Mio. € ausgezahlt HP KB

Seit dem 12. Juni wurden in Magdeburg insgesamt 1.455 Anträge auf Soforthilfe für Hochwassergeschädigte bewilligt. 1.027.775,00 Euro wurden bislang ausgezahlt oder auf ein Konto des Antragstellers überwiesen. Auch 20 Anträge auf Soforthilfe für Eigentümer von Häusern oder Wohnungen wurden seit Montag entgegengenommen. Ausgezahlt wurden dafür 27.800 Euro.


Die Anträge auf Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers in Magdeburg können in allen Magdeburger BürgerBüros gestellt werden. Das Geld wird in bar ausgezahlt oder einen Werktag nach Antragstellung überwiesen. Unterlagen der Betroffenen sind nicht erforderlich. Nur der Personalausweis muss vorgelegt werden. Die Formulare können unter www.magdeburg.de abgerufen werden. Wer den Antrag für andere stellen möchte, benötigt dazu eine Vollmacht und muss den Personalausweis des Vollmachtgebers vorlegen.

Jeder Erwachsene mit Wohnsitz in Magdeburg erhält nach dem Soforthilfeprogramm des Landes 400 Euro, jedes minderjährige Kind 250 Euro. Maximal werden pro Haushalt 2.000 Euro gezahlt. Die Hilfe kann auf das Konto überwiesen oder auch bar ausgezahlt werden. Für diese Hilfen gelten weder Einkommensgrenzen noch Schadenshöhen. Innerhalb eines Monats ist ein Nachweis der Schäden zu erbringen (z.B. durch Fotos).

Mit der Soforthilfe für Hauseigentümer sollen Kosten etwa für das Auspumpen von Kellern oder das Trocknen oder Säubern von Wohnraum erstattet werden. Antragsteller müssen neben dem Personalausweis auch einen Eigentümernachweis vorlegen.

Die maximal 2.000 Euro für Hauseigentümer werden mit möglichen früheren oder späteren Förderungen oder bereits ausgezahlter Soforthilfe (400 Euro je Erwachsener, 250 Euro je Kind) verrechnet. Das heißt, wenn die Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers in Höhe von max. 2.000 € bereits voll ausgeschöpft wurde, ist die Gewährung einer Soforthilfe für Hauseigentümer nicht möglich. Der Höchstbetrag von 2.000 € darf insgesamt für gewährte Soforthilfen nicht überschritten werden.

Der Antrag auf Soforthilfe für Hauseigentümer und eine Anlage müssen vom Antragsteller vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Es dürfen nur natürliche Personen als Alleineigentümer oder als bevollmächtigte Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft einen Antrag stellen.

Adressen und  Sprechzeiten der BürgerBüros sowie Formulare finden Betroffene unter www.magdeburg.de.

Der Kontostand auf dem Spendenkonto der Landeshauptstadt bei der Stadtsparkasse Magdeburg (BLZ 81053272, Konto-Nr. 641017855, (Verwendungszweck: Hochwasserhilfe 2013) beträgt derzeit 348.746,23 Euro.

Für den steuerlichen Spendenabzug genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstituts. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich.

Quelle: Stadt Magdeburg

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