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Bestätigung für Hochwasserbetroffene im Baudezernat, Antragstellung bei der Investitionsbank

Bestätigung für Hochwasserbetroffene im Baudezernat, Antragstellung bei der Investitionsbank MP KB

Hochwasser-Aufbauhilfe für Privathaushalte ist in Kraft

Am 2. August wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 in Kraft gesetzt. Mit der Richtlinie werden die bundesrechtlichen Regelungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Anträge stehen im Internet zur Verfügung, die Betroffenheit wird im Baudezernat bescheinigt.

Zweck der Förderrichtlinie sind der nachhaltige Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur in Sachsen-Anhalt, die durch das Hochwasser 2013 beschädigt oder zerstört wurden und sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden. Regelungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen und das Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen.

Die Richtlinie gliedert sich in zwei Abschnitte. Abschnitt I regelt allgemeine Grundsätze, Abschnitt II enthält die besonderen Regelungen zu den einzelnen Förderprogrammen, darunter auch die Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen.

Die Anträge auf Aufbauhilfe müssen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. Die Anträge werden im Internet unter www.hochwasser.sachsen-anhalt.de zur Verfügung gestellt.

Die erforderliche Bestätigung der Stadtverwaltung als Bestandteil des Antrages für einen Zuschuss aus dem Programm "Aufbauhilfe Hochwasser 2013" bei der Investitionsbank erhalten Wohneigentümer, Vermieter und Mieter beim Referat für Stadtarchitektur im Baudezernat, An der Steinkuhle 6. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeiter unter den Rufnummern 03 91/5 40 52 95 und 5 40 52 46 erreichbar.

Der Antrag kann auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gestellt werden. Das Original wird dann von der Stadtverwaltung per Post verschickt und zusätzlich als Dokument im pdf-Format gemailt.

Darüber hinaus können noch bis zum 15. August Anträge auf Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers sowie Anträge auf Soforthilfe für Wohnungseigentümer in allen Magdeburger BürgerBüros gestellt werden. Das Geld wird in bar ausgezahlt oder einen Werktag nach Antragstellung überwiesen.

Adressen und  Sprechzeiten der BürgerBüros sowie Weitere Informationen zu den Soforthilfen und die entsprechenden Formulare finden Betroffene unter www.magdeburg.de.

In den BürgerBüros können außerdem noch bis Ende August Anträge auf Zuwendungen aus den Spenden an die Landeshauptstadt gestellt werden. Die Stadt hat zur Verteilung der auf dem Spendenkonto eingegangenen Gelder eine Richtlinie erlassen. Anträge können gestellt werden von
a)      Mietern mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, die einen Hochwasserschaden an ihrem Hausrat erlitten haben
b)      Eigentümern selbst genutzten Wohnraums in Magdeburg, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt
c)      Eigentümern von vermietetem Wohnraum in Magdeburg, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt.

 Als Zuwendungsempfänger kommen in der Regel nur Haushalte in Frage, die durch unmittelbare und mittelbare Folgen des Hochwassers geschädigt sind, auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation der Hilfe bedürfen und deren Schäden durch die eigene Versicherung und Förderprogramme von Bund und Land nicht vollständig reguliert werden.

Im Ausnahmefall können auch Körperschaften, Einrichtungen und Vereine, die im sozialen, kulturellen, sportlichen oder gesundheitlichen Bereich Dienste und Einrichtungen betreiben und dabei mildtätige Zwecke verfolgen, finanzielle Hilfen gewährt werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es in den BürgerBüros und unter www.magdeburg.de.

Quelle: Stadt Magdeburg

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