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Hochwasser Tag 13 in Magdeburg

Hochwasser Tag 11 in Magdeburg

Pressemitteilung von Montag, 17. Juni 2013 - Landeshauptstadt Magdeburg - 21:48 Uhr


Katastrophenalarm in Magdeburg aufgehoben - SAE-Stab koordiniert Aufräumarbeiten

In der Landeshauptstadt Magdeburg wurde der Katastrophenalarm heute Abend aufgehoben. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt hat die Hochwasseralarmstufe für Magdeburg von IV auf II zurückgesetzt.

Die weiteren Aufräum- und Abpumparbeiten in Magdeburg werden durch den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) koordiniert, der bis auf Weiteres täglich zusammenkommt, um die weiteren Maßnahmen abzustimmen.

 

Pressemitteilung von Montag, 17. Juni 2013 - Landeshauptstadt Magdeburg - 17:43 Uhr


Soforthilfe für Hochwasseropfer – 539.000 Euro bis heute ausgezahlt - Formulare unter www.magdeburg.de

Rund 870 Anträge auf Soforthilfe für Hochwasseropfer wurden bis einschließlich heute in den BürgerBüros der Landeshauptstadt gestellt. Rund 539.000 Euro wurden bereits ausgezahlt - als Überweisung oder in bar.

Die Anträge auf Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers in Magdeburg können in allen Magdeburger BürgerBüros gestellt werden. Seit heute steht auch wieder das BürgerBüro West für die Bürger offen. Das Geld wird in bar ausgezahlt oder einen Werktag nach Antragstellung überwiesen. Unterlagen der Betroffenen sind nicht erforderlich. Nur der Personalausweis muss vorgelegt werden. Die Formulare können unter www.magdeburg.de abgerufen werden. Wer den Antrag für andere stellen möchte, benötigt dazu eine Vollmacht und muss den Personalausweis des Vollmachtgebers vorlegen.

Jeder Erwachsene mit Wohnsitz in Magdeburg erhält nach dem Soforthilfeprogramm des Landes 400 Euro, jedes minderjährige Kind 250 Euro. Maximal werden pro Haushalt 2.000 Euro gezahlt. Die Hilfe kann auf das Konto überwiesen oder auch bar ausgezahlt werden. Für diese Hilfen gelten weder Einkommensgrenzen noch Schadenshöhen. Innerhalb eines Monats ist ein Nachweis der Schäden zu erbringen (z.B. durch Fotos). Die Formulare für die Soforthilfe können Betroffene unter www.magdeburg.de abgerufen werden.

Adressen und  Sprechzeiten der BürgerBüros sowie alle Formulare für die Soforthilfe finden Betroffene unter www.magdeburg.de.

Der Kontostand auf dem Spendenkonto der Landeshauptstadt bei der Stadtsparkasse Magdeburg (BLZ 81053272, Konto-Nr. 641017855, (Verwendungszweck: Hochwasserhilfe 2013) beträgt derzeit 208.991,02 Euro.

Für den steuerlichen Spendenabzug genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstituts. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich.

Hochwasser Tag 10 in Magdeburg

Gesundheitsministerium und Landesamt für Verbraucherschutz: 

Hygiene in Hochwasser- und Überschwemmungsgebieten enorm wichtig

Angesichts der anhaltenden Hochwasserlage in Regionen Sachsen-Anhalts verweisen das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Verbraucherschutz erneut auf die Beutung von Hygienemaßnahmen. Insbesondere in Überschwemmungsgebieten sowie bei Aufräumarbeiten ist es wichtig, peinlichst auf Hygiene zu achten, heißt es in einem gemeinsamen Merkblatt von Gesundheitsministerium und Landesamt für Verbraucherschutz, das auch im Internet auf den Seiten www.ms.sachsen-anhalt.de sowie www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de nachzulesen ist.

Aktuell gibt es seitens des Landes keine Kenntnisse über Erkrankungshäufungen in den von Hochwasser betroffenen Gebieten. Bei Verdacht auf Infektionskrankheiten ist umgehend auch das jeweilige Gesundheitsamt im Landkreis zu informieren.

Folgende hygienische Verhaltensregeln sind unbedingt zu empfehlen:

Trinkwasserversorgung

Verwenden Sie wenn möglich ausschließlich Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz. Bei Verdacht auf Verunreinigung ist Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln vor dem Gebrauch aus Vorsorgegründen stets abzukochen. Aus Einzelbrunnen sollte bis auf Weiteres kein Wasser zur Trinkwasserversorgung verwendet werden. Hier sind zunächst in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern amtliche Proben erforderlich, die die Unbedenklichkeit bescheinigen. Wurde die Trinkwasserversorgung aus einem zentralen Netz unterbrochen, so sind auch hier vor der Wiederinbetriebnahme eine Reinigung der Entnahmestelle und ein längeres Ablaufen des Wassers erforderlich.

Lebensmittel

Nicht wasserdicht verpackte Nahrungsmittel sind nach Überflutung als kontaminiert anzusehen und dürfen daher nicht mehr verwendet werden. Dies gilt auch für Kühl- und Tiefkühlkost nach längerem Stromausfall. Diese Lebensmittel sollten unbedingt entsorgt werden. Auch jegliches Obst und Gemüse aus Gärten, die überflutet wurden, sind zum Verzehr nicht mehr geeignet. Das betrifft auch Knollen- und Wurzelgemüse. Wichtig ist auch, verdorbene Lebensmittel und Bioabfall möglichst schnell zu entsorgen, um Schimmelbefall sowie einer Insektenvermehrung vorzubeugen.

Allgemeine hygienische Hinweise

Kinder sind bei Hochwasser besonders gefährdet. Das Baden und Spielen im Überschwemmungswasser ist unbedingt zu unterlassen. Neben dem Infektionsrisiko besteht hier auch eine erhöhte Verletzungsgefahr. Beim Aufräumen bitte stets Handschuhe, Gummistiefel und die Feuchtigkeit abweisende Kleidung tragen. Auch beim Aufräumen besteht Verletzungsgefahr. Deshalb stets darauf achten, dass bei Verletzungen der Haut kein Kontakt mit verunreinigtem Wasser und Schlamm erfolgt. Selbstverständlich sollte sein, Aufräumhelfer und Aufräumhelferinnen beim Einlegen einer Pause vor dem Essen, Trinken oder auch Rauchen einer Zigarette stets ihre Hände gründlich mit sauberem Wasser reinigen. Jegliches Geschirr und Gebrauchgegenstände sind vor der Benutzung gründlich mit heißem und sauberem Wasser zu reinigen.

Hinweise zur Reinigung

Bei Verdacht auf fäkale Kontamination ist eine desinfizierende Reinigung der betroffenen Flächen und Gegenstände zu empfehlen. Dazu sind Chlor- und Aldehydpräparate geeignet, die aus der Apotheke bezogen werden können. Kellerräume sind zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren sowie über eine längere Zeit auszutrocknen, um Schimmelpilzbefall vorzubeugen. Überflutete Gärten sollten so bald wie möglich komplett umgegraben werden. So kann auch einer Insektenvermehrung sowie intensiver Geruchsbelästigung vorgebeugt werden.

Vorbeugende medizinische Vorkehrungen      

Ohnehin gesundheitlich angeschlagene Personen sollten sich nicht an Aufräumungsarbeiten beteiligt, selbst wenn der Wunsch zu helfen verständlicher Weise groß ist. Beim Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen und Fieber, sowie bei Verletzungen ist umgehend der Hausarzt zur Abklärung aufzusuchen. Routinemäßige Impfungen wie gegen Hepatitis A oder Typhus sind aufgrund der günstigen epidemiologischen Situation in Deutschland nicht erforderlich. Sollten einzelne Erkrankungsfälle auftreten, entscheiden die Gesundheitsämter über so genannte Impf-Riegelungsaktionen, um weitere Erkrankungsausbrüche zu verhindern. Wichtig ist, dass auch bei kleinsten Hautverletzungen der aktuelle Tetanus-Impfschutz überprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz ist der Hausarzt aufzusuchen.

 Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt

Katholische Jugend hilft Flutopfern und unterstützt zudem viele Sozialprojekte

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