Die Anträge auf Soforthilfen für Geschädigte des Hochwassers und für Hauseigentümer können weiterhin in den BürgerBüros gestellt werden. Das Land hat die entsprechenden Fristen verlängert. Der Nachweis der Schäden muss bis ein Monat nach Antragstellung erfolgen.
Die Anträge auf Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers in Magdeburg können in allen Magdeburger BürgerBüros gestellt werden. Das Geld wird in bar ausgezahlt oder einen Werktag nach Antragstellung überwiesen. Unterlagen der Betroffenen sind nicht erforderlich. Nur der Personalausweis muss vorgelegt werden. Die Formulare können unter www.magdeburg.de abgerufen werden. Wer den Antrag für andere stellen möchte, benötigt dazu eine Vollmacht und muss den Personalausweis des Vollmachtgebers vorlegen.
Jeder Erwachsene mit Wohnsitz in Magdeburg erhält nach dem Soforthilfeprogramm des Landes 400 Euro, jedes minderjährige Kind 250 Euro. Maximal werden pro Haushalt 2.000 Euro gezahlt. Die Hilfe kann auf das Konto überwiesen oder auch bar ausgezahlt werden. Für diese Hilfen gelten weder Einkommensgrenzen noch Schadenshöhen. Innerhalb eines Monats ist ein Nachweis der Schäden zu erbringen (z.B. durch Fotos).
Mit der Soforthilfe für Hauseigentümer sollen Kosten etwa für das Auspumpen von Kellern oder das Trocknen oder Säubern von Wohnraum erstattet werden. Antragsteller müssen neben dem Personalausweis auch einen Eigentümernachweis vorlegen.
Die maximal 2.000 Euro für Hauseigentümer werden mit möglichen früheren oder späteren Förderungen oder bereits ausgezahlter Soforthilfe (400 Euro je Erwachsener, 250 Euro je Kind) verrechnet. Das heißt, wenn die Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers in Höhe von max. 2.000 Euro bereits voll ausgeschöpft wurde, ist die Gewährung einer Soforthilfe für Hauseigentümer nicht möglich. Der Höchstbetrag von 2.000 Euro darf insgesamt für gewährte Soforthilfen nicht überschritten werden.
Der Antrag auf Soforthilfe für Hauseigentümer und eine Anlage müssen vom Antragsteller vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Es dürfen nur natürliche Personen als Alleineigentümer oder als bevollmächtigte Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft einen Antrag stellen.
Adressen und Sprechzeiten der BürgerBüros sowie Formulare finden Betroffene unter www.magdeburg.de.
In den BürgerBüros können außerdem noch bis Ende August Anträge auf Zuwendungen aus den Spenden an die Landeshauptstadt gestellt werden. Die Stadt hat zur Verteilung der auf dem Spendenkonto eingegangenen Gelder eine Richtlinie erlassen. Anträge können gestellt werden von
a) Mietern mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, die einen Hochwasserschaden an ihrem Hausrat erlitten haben
b) Eigentümern selbst genutzten Wohnraums in Magdeburg, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt
c) Eigentümern von vermietetem Wohnraum in Magdeburg, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt.
Als Zuwendungsempfänger kommen in der Regel nur Haushalte in Frage, die durch unmittelbare und mittelbare Folgen des Hochwassers geschädigt sind, auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation der Hilfe bedürfen und deren Schäden durch die eigene Versicherung nicht vollständig reguliert werden.
Im Ausnahmefall können auch Körperschaften, Einrichtungen und Vereine, die im sozialen, kulturellen, sportlichen oder gesundheitlichen Bereich Dienste und Einrichtungen betreiben und dabei mildtätige Zwecke verfolgen, finanzielle Hilfen gewährt werden.
Bereits erhaltene Leistungen aus Versicherungen, von anderen Spendern oder aus den verschiedenen Soforthilfen für vom Hochwasser Betroffene werden bei der Gewährung von Geldern berücksichtigt. Die Höhe der ausgezahlten Beträge richtet sich nach der Höhe des Spendenaufkommens insgesamt sowie der Anzahl und Höhe der eingehenden Auszahlungsanträge. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zahlungen aus dem Spendenaufkommen.
Die Antragsformulare gibt es in den BürgerBüros und unter www.magdeburg.de. Bei der Antragstellung muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Der Kontostand auf dem Spendenkonto der Landeshauptstadt bei der Stadtsparkasse Magdeburg (BLZ 81053272, Konto-Nr. 641017855, (Verwendungszweck: Hochwasserhilfe 2013) beträgt derzeit 451.680,99 Euro.
Für den steuerlichen Spendenabzug genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstituts. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich.
Quelle: Stadt Magdeburg