Danach sind die einschlägigen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten, und zum Arbeitszeitgesetz bei Hochwassereinsätzen außer Kraft gesetzt.
Quelle: IHK Magdeburg
Wie die IHK soeben vom Landesamt für Verbraucherschutz erfahren hat, geben wir folgendes Schreiben zu „Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitregelungen für Lkw-Fahrer, während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt“ für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis.
Danach sind die einschlägigen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten, und zum Arbeitszeitgesetz bei Hochwassereinsätzen außer Kraft gesetzt.
Quelle: IHK Magdeburg