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IHK-Präsident Olbricht: Neues Außenwirtschaftsgesetz modern und deutlich entschlackt

IHK-Präsident Olbricht: Neues Außenwirtschaftsgesetz modern und deutlich entschlackt MP KB

Am 1. September 2013 tritt das neue Außenwirtschaftsgesetz und die neue Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft.

„Das Außenwirtschaftsrecht wurde an europäisches Recht angepasst und von vielen überholten Normen befreit.“: freut sich Klaus Olbricht, Präsident der IHK Magdeburg und als DIHK-Vizepräsident zuständig für Außenwirtschaftsfragen. „Ob sich die Novellierung des AWG und die neue Außenwirtschaftsverordnung in der Praxis bewähren, wird sich aber noch zeigen müssen. Denn immer noch sind sie für Laien schwer verständlich und Unternehmer brauchen Experten, da Verstöße Existenz gefährdend sein können.“

Gemäß Neuregelung der Straf- und Bußgeldvorschriften sind Verstöße gegen Embargo-Vorschriften bei vorsätzlicher Begehung ab sofort immer eine Straftat. Völlig neu ist allerdings die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Unter bestimmten Voraussetzungen sind einige Ordnungswidrigkeiten sogar bußgeldfrei.

Die Außenwirtschaftsverordnung wurde von 28 auf 10 Kapitel reduziert, ohne dass die bewährten Strukturen geändert wurden. Die Ausfuhrliste beinhaltet künftig nur noch die nach deutschem Recht gelisteten Güter. Überarbeitet wurden ebenfalls die Meldevorschriften des Kapital- und Zahlungsverkehrs und damit an internationale Anforderungen angepasst. Papiermeldungen entfallen künftig.

Bei Fragen hilft die IHK Magdeburg.

Quelle: IHK Magdeburg

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