So gibt es in Magdeburg das Betreuungsgeld

HP KB

Anträge nimmt das Sozial- und Wohnungsamt entgegen

Ab 1. August 2013 haben Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf das Betreuungsgeld. Für in Magdeburg wohnende Eltern muss die Beantragung beim Sozial- und Wohnungsamt erfolgen. Die Antragsformulare können zuvor im Internet unter www.magdeburg.de  (Suchbegriff: Betreuungsgeld) und unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de ausgedruckt werden.

Anspruchsberechtigt sind Eltern eines Kindes, wenn diese mit dem Kind in einem Haushalt leben und sie ihr Kind betreuen und erziehen, für dieses Kind keine öffentlich finanzierte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird und das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes den Betrag von 500.000 Euro (bei Elternpaaren) oder von 250.000 Euro (bei Alleinerziehenden) nicht übersteigt. Das Betreuungsgeld wird in der Regel ab dem 15. Lebensmonat für maximal 22 Monate gezahlt. Die Zahlung erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats. Eine weitere Voraussetzung ist, das dass Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde.

Die monatliche Höhe beträgt zunächst 100 Euro und ab 1. August  des kommenden Jahres 150 Euro. Bei Berechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten, wird der Betrag in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt und auf diese Leistungen angerechnet.

Die ausgefüllten Anträge für das Betreuungsgeld können per Post an das Sozial- und Wohnungsamt, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39112 Magdeburg geschickt oder dort persönlich während der Sprechzeiten abgegeben werden. Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 03 91/5 40 67 12 möglich.

Quelle: Stadt Magdeburg

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