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Eilmeldung für Unternehmen, die Lkw während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt im Einsatz haben

Eilmeldung für Unternehmen, die Lkw während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt im Einsatz haben IHK Magdeburg

Wie die IHK soeben vom Landesamt für Verbraucherschutz erfahren hat, geben wir folgendes Schreiben zu „Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitregelungen für Lkw-Fahrer, während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt“ für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis.

 

Danach sind die einschlägigen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten, und zum Arbeitszeitgesetz bei Hochwassereinsätzen außer Kraft gesetzt.

Quelle: IHK Magdeburg

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