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Kosten für Pflege deutlich gestiegen

Traudel Gemmer, Vorsitzende des AOK-Verwaltungsrates für die Arbeitgeberseite und Susanne Wiedemeyer, Vorsitzende des AOK-Verwaltungsrates für die Versichertenseite Traudel Gemmer, Vorsitzende des AOK-Verwaltungsrates für die Arbeitgeberseite und Susanne Wiedemeyer, Vorsitzende des AOK-Verwaltungsrates für die Versichertenseite AOK Sachsen-Anhalt

Die Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt verzeichnet für das Jahr 2017 deutliche Kostensteigerungen. Die Mehrausgaben liegen bei mehr als 19 Prozent.  Grund sind die Pflegestärkungsgesetze, die Anfang 2017 in Kraft traten. Die Pflegekasse hat vorausschauend kalkuliert und kann einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. 

Fast 69.000 Pflegebedürftige sind in der Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert. Im Vergleich zum I. Quartal 2017 hat die Anzahl der Pflegebedürftigen um 9,2 Prozent zugenommen. Ursachen für den Anstieg können die Einstufung in den Pflegegrad nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sein und in der demografischen Struktur der Bevölkerung begründet liegen.

„Die neuen gesetzlichen Regelungen in der Pflege hatten deutliche Mehrausgaben zur Folge: Im Jahr 2017 hat die Kasse 795,1 Mio Euro für Leistungen in der Pflege ausgegeben. Mehr Menschen erhalten nun mehr Leistungen. Das machte die Finanzplanung im vergangenen Jahr nicht so einfach.“ erklärt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates für die Arbeitgeberseite am Rande der Sitzung des Verwaltungsrats der Pflegekasse am 19. Juni. Gemmer weiter: „Diese Mehrleistungen müssen natürlich von Menschen auch erbracht werden. Dies führt somit auch bei den Personalkosten im Pflegebereich zu deutlich höheren Kosten. Wenn der höhere Bedarf an Pflegekräften heute und künftig besser gedeckt werden soll, müssen diese jedoch eine leistungsgerechte Vergütung erhalten.“

Susanne Wiedemeyer, die als Verwaltungsratsvorsitzende die Versichertenseite vertritt, zeigt sich nur teilweise zufrieden: „Jetzt erhalten auch Menschen Unterstützung, die nach dem alten System leer ausgegangen wären. Fast 7.000 AOK-Versicherte sind im Pflegegrad 1 eingestuft, dank dem auch Menschen mit geringen Beeinträchtigungen bereits Anspruch auf viele Leistungen haben, wie zum Beispiel wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder ein Zuschuss für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Pflege und auch eine große Entlastung für die Angehörigen.“ Wiedemeyer mahnt jedoch auch: „Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass durch die neue Gesetzgebung und höheren Personalkosten die von den Heimbewohnern zu zahlenden Eigenanteile teilweise erheblich gestiegen sind. Hier appellieren wir an die Politik, dies zu ändern.“

Die Pflegestärkungsgesetze brachten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen mit sich. So wurden beispielsweise die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Maßstab der Einstufung ist jetzt nicht mehr der benötigte Zeitaufwand für die Pflege, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher der Pflegegrad.

Von den Neuerungen profitieren seit 2017 auch pflegende Angehörige: Die Pflegeversicherung zahlt seit 2017 mehr Angehörigen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch darauf haben jetzt bereits diejenigen, die mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig zwei Tage in der Woche, einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen. Die Pflegekasse übernimmt nun auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn ein Angehöriger wegen der Pflege seine Beschäftigung unterbricht oder aufgibt. Zudem musste wegen der demografischen Situation in Sachsen-Anhalt auch mit einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen gerechnet werden.

 Quelle: AOK Sachsen-Anhalt

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